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ToggleAnerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk
Dachdecker / Dachdeckerin ist ein anerkannter handwerklicher Ausbildungsberuf. Die zuständige Kammer ist die Handwerkskammer.
Geregelt wird dieses Berufsbild in der Dachdeckerausbildungsverordnung. In der Ausbildungsverordnung ist eine dreijährige duale Ausbildung festgelegt. Der Azubi legt zusammen mit dem Ausbildungsbetrieb zu Beginn der Ausbildung den Ausbildungsschwerpunkt fest. Dieser Schwerpunkt wird im 3. Ausbildungsjahr vertieft. Die ersten 2,5 Ausbildungsjahre sind inhaltlich für alle gleich. Danach erfolgt die Vertierung. Mögliche Schwerpunkte können sein: Abdichtungs-, Dachdeckungs-, Außenwandbekleidungs-, Energie- oder Reetdachtechnik.
Doch keine Angst. Wenn man im Nachhinein feststellt, dass man sich eventuell für den falschen Schwerpunkt festgelegt hat, kann dieser in beiderseitigem Einvernehmen geändert werden.
Handwerkliches Können und Interesse sollte auf jeden Fall vorhanden sein, genauso wie eine gute körperliche Konstitution. Weiterhin sollten Dachdecker naturgemäß nicht unter Höhenangst leiden.
Die Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung ist im Ausbildungvergütungstarifvertrag im Dachdeckerhandwerk vom 5. Oktober 2016 zwischen dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt erhalten Auszubildende im Dachdeckerhandwerk bundesweit geregelt:
Ausbildungsjahr | monatl. Ausbildungs- vergütung (brutto) |
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1. Ausbildungsjahr | 650,00 € |
2. Ausbildungsjahr | 800,00 € |
3. Ausbildungsjahr | 1050,00 € |