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Fachwerk und Denkmalschutz

Ein Fachwerkhaus besteht aus einem Skelettbau aus Holz und den sogenannten Gefachen. Die Gefache sind die sichtbaren Zwischenräume. Das Grundgerüst bilden solide Holzbalken. Zwischen diesen Holzbalken bilden sich Leerräume. Diese Leerräume können mit verschiedenen Materialien gefüllt werden. Für diese Füllung können

  • Hölzer oder auch
  • Gesteine verwendet werden, aber auch
  • ein Geflecht aus Holz und Lehm verwendet werden.

Letztere Möglichkeit wurde vorranging im Mittelalter verwendet.

Der Denkmalschutz

Ziel des Denkmalschutzes ist es, dass Denkmale dauerhaft erhalten, nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden, und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden.

Denkmalschutz in den Ländern

Ob ein Objekt unter Denkmalschutz gestellt wird oder nicht, ist in Deutschland Sache der Länder. Aus diesem Grunde sind die Organisationsformen und der Aufbau der Behörden im Bereich des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Daher können die Bestimmungen von Land zu Land unterschiedlich sein.

Ab wann ist ein Gebäude ein Denkmal?

Ein Gebäude ist dann ein Baudenkmal, wenn der Denkmalschutz das Gebäude in die Denkmalliste des jeweiligen Bundesamtes aufgenommen hat.

Fachwerk- / Altbausanierung

Ein Fachwerkhaus oder einen Altbau zu sanieren erforderdert nicht nur Erfahrung mit dem Bauen an sich. Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz ist weiterhin ein Verständnis für den Umgang mit historischer Bausubstanz eforderlich. Die Denkmalschutzbehörde hat stets das letzte Wort, ob und in welchem Umfang Sanierungsmaßnahmen an einem Gebäude vorgenommen werden dürfen oder nicht. Der Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie ist weiterhin verpflichtet dieses instand zu halten. Schließlich soll das Denkmal langfristig erhalten bleiben.

Kosten einer Fachwerksanierung

Die Höhe der Kosten einer Fachwerksanierung kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Beantwortung dieser Frage hängt von vielen Faktoren ab. Der Zustand der Bausubstanz, die Größe des Hauses, die Ausstattung des zu sanierenden Hauses spielen eine große Rolle. Sie sollten sich von Spezialisten beraten lassen und einen aussagekräftigen Kostenvoranschlag für Ihr Bauvorhaben zu erhalten.

Wichtig!!! Bei Häusern, die unter Denkmalschutz stehen, sind auch Renovierungen und Sanierungen genehmigungspflichtig, die ansonsten keine Baugenehmigung benötigen, z.B. Erneuerung von Anstrich oder Putz.

Die Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung erhalten Sie beim zuständigen Bauamt. Da Denkmalschutz Ländersache ist, sind die Unterlagen, die Sie benötigen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.