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Solarpflicht

Solarpflicht – Günstiger und klimafreundlicher Strom vom Dach

Während die Bundesregierung noch an einem mehrheitsfähigen Gesetzesentwurf ‚bastelt‘, ist sie in einigen Bundesländern und vielen Kommunen längst Realität – die Solarpflicht. Sie verpflichtet Bauherren und Besitzer von Bestandsbauten zum Einbau von Photovoltaik- oder solarthermischen Anlagen. Zum ursprünglichen Auslöser, dem Klimaschutz, gesellt sich aktuell die rasant zunehmende Energie-Knappheit zu den guten Gründen für die Nutzung günstiger Solarenergie.

Vorteile einer intensiven Nutzung von Sonnenenergie

Auslöser für die Etablierung einer Solarpflicht war ursprünglich die Notwendigkeit der Reduzierung der Kohlendioxid-Emission – unvermeidliche Begleiterscheinung der Nutzung fossiler Energieträger. CO2-Emissionen gelten als vorrangiger Auslöser des Klimawandels mit seinen katastrophalen Folgen für Natur und Umwelt. Die Solarpflicht fördert die Nutzung erneuerbarer Energien und leistet somit einen nicht geringen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emission.

Das deutsche Klimaschutzgesetz von 2021 sieht vor, die Treibhausgas-Emission hierzulande bis 2030 um 65 Prozent zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, die Anzahl der Photovoltaikanlagen im gleichen Zeitraum zu verdreifachen.
Aktuelle Ereignisse verleihen der Bedeutung der Nutzung von Solarenergie weitere Dimensionen. Der Einbau von Photovoltaikanlagen in Neu- und Bestandsbauten fördert die Dezentralisierung der Energieversorgung und reduziert die Abhängigkeit von globalen und damit besonders angreifbaren Strom-Netzen. Die Reduzierung der Strom-Kosten und eine minimierte Abhängigkeit von der Entwicklung der Energie-Preise sind weitere Vorteile, denen derzeit besondere Bedeutung zukommt.

Schließlich ist die zunehmende Verknappung von Energieträgern eine weitere Motivation zur intensiven Nutzung von Solarenergie.

Bedeutung der Solarpflicht für Bauherren und Eigentümer von Bestandsbauten

Die Solarpflicht, auch solare Baupflicht genannt, wird derzeit in den einzelnen Bundesländern und Kommunen durch verschiedene gesetzliche Regelungen beziehungsweise Bauvorschriften geregelt. Bauherren von Neubauten werden mit ihnen zum Einbau einer Solaranlage verpflichtet. Die Rede ist in der Regel von einer Photovoltaikanlage. In einigen Kommunen ist alternativ der Einbau einer thermischen Solaranlage zugelassen.

Eigentümer von Bestandsbauten sind bei großangelegten Sanierungen, vor allem im Dachbereich des Gebäudes, ebenfalls von der Solarpflicht betroffen.

Ausnahmen sind nur zulässig, wenn der eindeutige Nachweis erbracht wird, dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.
In nahezu jeder Region ist es Eigentümern allerdings gestattet, Dachflächen zu verpachten und Betrieb sowie Wartung der Solaranlage Dienstleistern zu übertragen.